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Medizinische Behandlungen können völlig unerwartet nötig werden.
Und dafür fehlt manchmal im Moment einfach das nötige Geld.
Dann wird es meist unangenehm und doppelt teuer.
Die Behandlungsfinanzierung: die rasche und günstige Finanzierung Ihrer medizinischen Behandlung.
Sie erhalten sofort das notwendige Geld für die richtige Behandlung.
Sie sind wirtschaftlich und medizinisch geschützt.
Beitrag im Cash-TV vom 27.11.2005 zum Thema Behandlungsfinanzierung
(benötigt den - kostenlosen - QuickTime-Player)
BANK-now
Postfach, 8810 Horgen
Tel. 0800 40 40 44 (Montag-Freitag 08:00-20:00, Samstag 09:00-16:30)
Für medizinische Fragen und mehr Informationen über Behandlungstarife wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Hier finden Sie Ärzte in Ihrer Nähe, die bereits mit MediPartner zusammenarbeiten.
Wir sind für Sie da!

Sie hat zusammen mit Schweizer Ärzten und der BANK-now die Möglichkeit geschaffen, dass Sie wichtige medizinische Behandlungen durchführen lassen können, auch wenn Ihnen im Moment gerade die dafür notwendigen finanziellen Mittel fehlen.
Bitte beachten Sie, dass für medizinische Fragen Ihr Arzt, für Fragen zu Ihrer Behandlungsfinanzierung die BANK-now die besten Ansprechpartner sind.
Falls Sie dennoch Fragen an die MediAccess AG haben sollten, so wenden Sie sich bitte an die folgende Kontaktadresse:
MediAccess AG, Hofstr. 10, 8808 Pfäffikon SZ
Tel. 0800 500 300 (gratis Hotline), info@medipartner.ch
Die MediAccess AG -
die Partnerorganisation Ihres Arztes

Antworten auf häufig gestellte Fragen
Kann ich den von der BANK-now vorfinanzierten Betrag
vorzeitig zurückzahlen?
Ja, Sie können den vorfinanzierten Betrag sofort und in jeder beliebigen Höhe zurückzahlen.
Ist der vereinbarte Zinssatz fix?
Ja, der Zinssatz wird Ihnen garantiert.
Kann ich die Höhe der Raten selbst bestimmen?
Ja, jedoch muss der vorfinanzierte Betrag spätestens nach 60 Monaten zurückbezahlt sein.
Erhalte ich auf jeden Fall eine Behandlungsfinanzierung von der BANK-now?
Nein, das Gesetz erlaubt es nur, wenn es Ihnen finanziell möglich ist, den vorfinanzierten Betrag vollständig zurückzubezahlen (Art. 3 UWG: „Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt“)
Was ist, wenn ich mit der Arbeit des behandelnden Arztes nicht zufrieden bin?
Es ist genau gleich, wie wenn Sie eine normale Anzahlung geleistet hätten. Besprechen Sie das Problem mit Ihrem Arzt und suchen Sie mit ihm eine Einigung.
Was muss ich tun, wenn ich meine Behandlung mittendrin abbreche?
Fordern Sie den noch nicht beanspruchten Restbetrag von Ihrem Arzt zurück und lassen diesen an die BANK-now überweisen. Ihr vorfinanzierter Betrag verringert sich um diesen Betrag.
Was geschieht, wenn ich im Verlauf der Rückzahlung gerne die Ratenhöhe reduzieren möchte oder muss.
Dies ist grundsätzlich möglich. Wenden Sie sich dafür an die BANK-now.
Kann ich auch nach meiner Unterschrift noch vom Finanzierungsvertrag zurücktreten?
Ja, Sie haben ab Ausstellungsdatum des Finanzierungsvertrags 8 Tage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.
Ich könnte doch auch mit meinem Arzt eine Ratenzahlung vereinbaren. Warum soll ich denn diese Behandlungsfinanzierung in Anspruch nehmen?
Medizinische Institutionen sind nicht für die Administration von Ratenzahlungen eingerichtet. Für Ihren behandelnden Arzt bedeuten Ratenzahlungen einen hohen administrativen Aufwand. Aus diesem Grunde wurde jetzt – in Zusammenarbeit mit der BANK-now – die Möglichkeit der Behandlungsfinanzierung geschaffen.
Seit dem 1. Januar 2003 gilt in der Schweiz
das revidierte Konsumkreditgesetz.
Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Wichtige Informationen zum Konsumkreditgesetz
Das revidierte Konsumkreditgesetz (KKG) ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Der Bundesrat verstärkt mit diesem Gesetz den Schutz der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer vor Überschuldung und hat eine landesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Konsumkrediten geschaffen.
Die obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung durch die Kreditgeber.
Pflicht der Kreditgeber, gewährte Konsumkredite an die Informationsstelle für Konsumkredit zu melden.
Die Einhaltung des vom Bundesrats festgelegten Höchstzinssatzes.
Das Widerrufsrecht der Kreditnehmer.
Das Konsumkreditgesetz erfasst nur Konsumkredite, das heisst Kredite an natürliche Personen, die keinem beruflichen oder gewerblichen Zweck dienen.


So setzt sich der Betrag für die Monatsrate zusammen:

Hinweis:
Damit eine Behandlungsfinanzierung gewährt werden kann, müssen vom Antragssteller bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Ihr BANK-now-Berater gibt Ihnen dazu gerne Auskunft.
Hinweis laut Gesetz: "Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt" (Art. 3 UWG)
Ein Finanzierungsbeispiel
1. Schritt
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt über die zu erwartenden Behandlungskosten informieren. Verlangen Sie von Ihm die Broschüre mit dem Finanzierungsantrag (hier finden Sie Ärzte in Ihrer Nähe, die bereits mit MediPartner zusammenarbeiten). Sollte Ihr Arzt noch nicht mit dabei sein, so können Sie den Antrag auch online stellen oder direkt die BANK-now anrufen (0800 40 40 44).2. Schritt
Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an die BANK-now. Oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online. Der Antrag steht auch als Excel-File zur Verfügung (zum Ausfüllen am Computer oder zum Ausdrucken).3. Schritt
Die BANK-now überprüft die Tragfähigkeit des Antrags und sendet Ihnen den Finanzierungs-Vertrag zu und Sie retournieren ihn mit Ihrer Unterschrift.4. Schritt
Sie können umgehend die richtige Behandlung zur richtigen Zeit ausführen lassen.
Eine Lösung zu Ihrem medizinischen und wirtschaftlichen Schutz:
Schützen Sie Ihr Geld
Keine doppelten Kosten durch unnötige Provisorien.Schützen Sie Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden
Keine unschönen oder störenden Halblösungen.Schützen Sie Ihre Privatsphäre
Keine unangenehmen Gespräche mit dem Arzt. Ihre Unterlagen werden von der BANK-now absolut vertraulich behandelt und Ihnen nach der Prüfung retourniert

Und plötzlich ist es passiert:
Ein Missgeschick oder eine unerwartete Entwicklung – und schon ist eine grössere medizinische Behandlung notwendig.
Doch gerade dann fehlen oft die notwendigen Mittel:
Sie verdienen eigentlich genug und haben keine Schulden.
Doch der nötige Betrag für die notwendige oder gewünschte Behandlung steht Ihnen im Moment nicht zur Verfügung.
Dies führt zu einer unangenehmen und letztlich oft sehr teuren Situation:
Provisorische oder zweifelhafte „Billigbehandlungen“ müssen später meist durch die eigentlich schon heute notwendige Lösung ersetzt werden.
Und zudem sind sie meist störend oder so unschön, dass einem „das Lachen vergeht“.
So entstehen Ihnen schliesslich doppelte Kosten.
Und mit der Ärztin oder dem Arzt den momentanen Geldengpass besprechen zu müssen ist meist für beide Seiten unangenehm.
Die Behandlungsfinanzierung: die rasche und günstige Vorfinanzierung Ihrer medizinischen Behandlung.
Die Behandungsfinanzierung der BANK-now ermöglicht Ihnen eine einfache und sofortige Vorfinanzierung der notwendigen Behandlung.
Mit der BANK-now haben Sie einen verlässlichen Partner:
Seriös: Die Zusammenarbeit mit der BANK-now garantiert Ihnen eine seriöse und sichere Vereinbarung.
Transparent: die BANK-now garantiert Ihnen einen fixen Zinssatz für Ihre Behandlungsfinanzierung.
Unkompliziert und schnell: Sie erhalten bereits nach 24 Stunden Antwort.
Die Behandlungsfinanzierung: eine Lösung mit klaren Vorteilen:
Bequem: Sie legen die Höhe der Rückzahlungsraten so fest, dass sie bequem in Ihr Budget passen. Flexibel: Sie können bei Bedarf die Höhe der Raten verändern oder den ganzen Restbetrag vorzeitig überweisen.
Sicher: Die Abklärung der BANK-now stellt sicher, dass Sie wirtschaftlich geschützt sind und die gewählte Lösung für Sie gut tragbar ist.
Mit der Behandlungsfinanzierung der BANK-now kommen Sie also sofort zum notwendigen Geld für die richtige Behandlung - zu Ihrem wirtschaftlichen und medizinischen Schutz!